Praxis für Psychosomatische Medizin
Psychotherapie - Psychoanalyse


Dr. med. Bernhard Palmowski, Berlin

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Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Landesverband Berlin/Brandenburg vom 4.11.2008

Gebührenordnung schafft Flexibilität für Psychosomatische Medizin

- Eine neue Ära beginnt -

Was für andere Facharztgruppen schon immer selbstverständlich war, wird den Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psy-chotherapie die neue Gebührenordnung am 1. Januar 2009 bescheren: Die freie Wahl aus den verschiedenen Leistungen ihres Facharztkapitels. Fachvertreter sehen darin den Beginn einer neuen Ära der ambulanten Psychosomatischen Medizin. In einem Ber-liner Modellprojekt hat sich die Öffnung des fachärztlichen Behandlungsspektrums bereits bewährt.

BERLIN – Als regelrechten Neubeginn für ihre Facharztgruppe bewerten Ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die jüngsten Beschlüsse zu der ab 1. Januar 2009 geltenden Neuordnung der Vertragsärztlichen Vergütung (NVV) . Die entscheidenden Weichen wurden in einer Sitzung des erweiterten Bewertungsausschusses am 27. und 28. August diesen Jahres gestellt. "Maßgeblich für die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist, dass sie ihre ärztliche Tätigkeit nun viel flexibler als bisher durch Leistungen ergänzen können, die außerhalb der klassischen Richtlinienpsychotherapie liegen", erklärt Dr. med. Bernhard Palmowski, Vorsitzender des DGPM-Landesverbandes Berlin / Brandenburg. "Aufgrund der bisheri-gen Honorarregelungen waren uns weitgehend die Hände gebunden, wenn wir genuin ärztliche Leistungen erbringen wollten", führt Palmowski aus. Zwar waren solche Leistungen auch schon in den bisherigen Versionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vorgesehen, allerdings an ein extrem geringes Honorarbudget gekoppelt, sodass kaum ein Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie nennenswert davon Gebrauch machte. So war es für die meisten Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychothe-rapie völlig indiskutabel, offene Sprechstunden einzurichten oder Termine jeweils angemessener Dauer anzubieten, sehr zum Leidwesen der betroffenen Patienten aber auch der Hausärzte. Ein Hausarzt konnte nämlich nicht einfach niederschwellig zum psychosomatischen Facharzt überweisen, denn der musste, um kostengedeckt weiterbe-handeln zu können, für jeden Patienten einen aufwändigen Psychotherapieantrag bei der Krankenkasse einreichen.

Die überwiegende Mehrzahl der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie beschränkte sich auf den Teil der Gebührenordnung, in dem historisch die antragspflichtigen Psychotherapieleistungen geregelt sind und die nicht unter die Mengenbegrenzung des EBM fielen. Das Fachgebiet wurde wirtschaftlich auf die Antragspsychotherapie reduziert und dadurch daran gehindert, seine besondere fachärztliche Kompetenz den Patienten zur Verfügung zu stellen. Das kann sich nun ändern.


Gewonnene Flexibilität ermöglicht bessere Patientenversorgung

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden ab 1. Januar 2009 im Rahmen einer neuen Mengensteuerung abrechnen. Dabei können sie über die Zahl der behandelten Patienten frei entscheiden. Die Mengenbegrenzung soll dabei nicht über den Fall sondern über eine zeitbezogene Kapazitätsgrenze geregelt werden, das heißt, dass pro Quartal eine bestimmte Stundenzahl nicht überschritten werden darf. Innerhalb dieses Rahmens können die Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die Leistungen, die sie erbringen wollen, frei aus ihrem Facharztkapitel des EBM wählen. Einen deutlichen Effekt dürften dabei die EBM-Ziffern 22221 "Psychosomatisches Gespräch, psychosomatischmedizinische Behandlung, Beratung, Erörterung und / oder Abklärung (Einzelbehandlung)" und die EBM Ziffer 22222 "Psychosomatisch-medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung)" erzielen. Diese Facharzt-Ziffern können beliebig oft angewandt werden; Zeitpunkt und Dauer aller Gespräche über zehn Minuten sind bei der Einzelintervention praktisch frei einteilbar. Durch die gewonnene Flexibilität können die Fachärzte für Psychosomatische Medizin viel besser auf den aktuellen Behandlungsbedarf reagieren, was in vielen Fällen sehr von Vorteil ist, etwa bei akuten Krisensituationen oder bei Patienten, die zum aktuellen Zeitpunkt keine Psychotherapie im engeren Sinne benötigen oder wollen.

Das Patientenspektrum wird sich ebenfalls erweitern, denn nun können auch Patienten, die den strengen Indikationsbegrenzungen der Psychotherapierichtlinien nicht ohne weiteres entsprechen, beim Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise hoch betagte Menschen oder Patienten mit fortgeschrittenen körperlichen Erkrankungen.

Dass eine über Jahre hinweg gewachsene Arzt-Patienten-Bindung im Bereich der Psychosomatischen Medizin besonders entscheidend für den Therapieerfolg ist, steht zudem außer Frage. Ein weiterer, ganz entscheidender Vorteil ergebe sich daher, so Palmowski, aus den neuen Regelungen: "Endlich können wir Patienten über den zeitlichen Rahmen einer bewilligten Antragspsychotherapie hinaus hinweg kontinuierlich begleiten".


Psychotherapie in unterschiedlichen "Darreichungsformen"

Viele Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie atmen angesichts der neuen Regelungen auf und freuen sich darauf, ihr bisheriges PraxisPortfolio durch eine blühende Mischkultur aus Körpermedizin, Beratung und Psychotherapie in unterschiedlichen "Darreichungsformen" zu erweitern. Die jeweilige Mischung kann dabei ganz den Besonderheiten der einzelnen psychosomatischen Praxis angepasst werden, vor allem aber dem, was psychosomatische Patienten dringend brauchen: eine echte Integration von körpermedizinischem und psychotherapeutischem Krankheitsverständnis. "Der jeweilige Mix aber unterliegt jetzt wirklich der freien Entscheidung des Facharztes und wer überwiegend oder ausschließlich Antragspsychotherapie anbieten will, kann auch dies weiterhin tun", betont Palmowski.


Bewährtes Berliner Modell steht Pate

Dass das neue Modell alles andere als ein verträumtes Luftschloss ist, haben Berliner Ärzte bereits in einem gemeinsamen Pilotprojekt von Deutscher Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM), Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Berlin und den Berliner Krankenkassen bewiesen. Die Öffnung der teilnehmenden psychosomatischen Facharztpraxen hin zu einer größeren Leistungsvielfalt konnte sogar kostenneutral bewerkstelligt werden. Bereits innerhalb der ersten beiden Quartale vervierfachte sich das spezifisch fachärztliche Leistungsvolumen der teilnehmenden Praxen. "An dieser dramatischen Veränderung innerhalb kürzester Zeit sehen wir, wie schmerzlich ein solches flexibles Versorgungsmodell vermisst wurde", kommentiert der Vorsitzende des Landesverbandes. Flankierend zu diesem Modellprojekt implementierte der DGPM-Landesverband Berlin/Brandenburg zusammen mit dem Berufsverband der Allgemeinärzte (BDA) Berlin/ Brandenburg, der KV Berlin und den Berliner Kassen ein Projekt der integrierten Versorgung, das seit September 2007 die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, niedergelassenen Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychosomatischen Kliniken in Berlin fördert. Die Erfahrungen aus diesem Projekt haben bestätigt, dass die gewonnene Flexibilität der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie – etwa bei der kurzfristigen Terminvergabe – den Austausch und die Zusammenarbeit mit Hausärzten und Kliniken beflügelt und damit die Patientenversorgung deutlich verbessert.

Dr. med. Thomas Bißwanger-Heim

Pressereferent DGPM